Die Gesellschaft für Vogelschutz gUG (haftungsbeschränkt) wurde im Januar 2020 gegründet. Sie ist eine gemeinnützige Körperschaft. Der vorliegende Auszug aus der Satzung gibt Ihnen einen genauen Überblick der Handlungsfelder des Unternehmens. Die Gesellschaft verfolgt primär ideelle Zwecke. Die Gemeinnützigkeit wurde vom zuständigen Finanzamt anerkannt.
Auszug aus dem Gesellschaftvertrag
§ 2 Gesellschaftsgegenstand und Gesellschaftszweck
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist/sind primär der Schutz der heimischen freilebenden Vogelwelt und ihrer Lebensgrundlage, sowie die Belange des Natur-, Arten-. Und Tierschutzes. Auf diesen Gebieten will die Gesellschaft Bildungs-, Forschungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die Gesellschaft will operativ, fördernd und beratend tätig werden. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Natur- und Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nrn. 8, 14 Abgabeordnung) insbesondere des Vogelschutzes.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Art und Weise der Zweckverwirklichung
(1) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen, die der Verbesserung der Lebensgrundlage, der Erhaltung, Verbesserung und der Stabilisierung der Populationen der Vogelwelt dienen,
- öffentliche Veranstaltungen und Bildungsarbeit die primär dem Vogelschutz sowie dem Natur-, Arten- und Tierschutz dienen,
- die Durchführung von Projekten, Exkursionen, Fachveranstaltungen,
- das Aufklären und der Informationsvermittlung für die Öffentlichkeit,
- das Erarbeiten von Stellungnahmen, Gutachten und Kartierungen,
- die Mitwirkung an Vorhaben, die von Belangen des Schutzes der heimischen Vogelwelt sind,
- das Eintreten für den ordnungsgemäßen Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften die dem Zweck der Gesellschaft dienen,
- die Erörterung naturschutzspezifischer Fragestellungen,
- das Eintreten der Gesellschaftszwecke auf den Ebenen der Gesetzgebung und der Verwaltung sowie die Mitwirkung an naturschutzpolitische Grundsätzen,
- die Beratung bei Natur- und Artenschutzfragen in Belangen des Vogelschutzes von natürlichen und juristischen Personen,
- die Förderung des Ehrenamtes im Bereich von avifaunistischen Tätigkeitsfeldern
Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und von Körperschaften des öffentlichen Rechts vornehmen; die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Spenden und Veranstaltungen die der ideellen Werbung der geförderten Zwecke dienen.
gevosu